AGB
Hebammenpraxis Rundum Ellwangen
Leonie Sienz & Lisa Schönberger
Stocken 8, 73479 Ellwangen
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Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Hebammen der Hebammenpraxis Rundum Ellwangen, deren Kooperationspartnerinnen und ihren Klientinnen. Sie sind Bestandteil jedes Behandlungs- und Kursvertrages.
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§1 Geltungsbereich
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Hebammen der Hebammenpraxis Rundum Ellwangen (nachfolgend "Hebammen" genannt) und ihren Klientinnen über hebammenspezifische Leistungen.
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(2) Die Hebammenpraxis arbeitet mit selbstständigen Kursleiterinnen als Kooperationspartnerinnen zusammen, die ergänzende Kurse und Angebote durchführen. Diese erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung und rechnen diese selbstständig ab.
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§2 Zustandekommen des Behandlungsvertrags und Anmeldung
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(1) Der Behandlungsvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung der Klientin durch die jeweilige Hebamme zustande.
(2) Für Kurse und Angebote der Kooperationspartnerinnen kommt ein separater Vertrag zwischen der Klientin und der jeweiligen Kursleiterin zustande.
(3) Mit der Anmeldung über die Homepage der Hebammenpraxis für Kurse oder Betreuungen erklärt sich die Klientin damit einverstanden, dass ihre Daten an die zuständige Hebamme oder Kooperationspartnerin weitergeleitet werden. Diese werden die Klientin direkt kontaktieren und alle weiteren Modalitäten besprechen.
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§3 Leistungen
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(1) Die Hebammen erbringen ihre Leistungen entsprechend dem jeweiligen Stand der hebammenspezifischen Wissenschaft als freiberufliche Hebammen.
(2) Das vollständige und aktuelle Leistungsspektrum der Hebammen und Kooperationspartnerinnen einschließlich aller Kurse und Betreuungsangebote ist auf unserer Homepage [URL einfügen] einsehbar. Alle dort aufgeführten Leistungen sind Bestandteil dieser AGB.
(3) Ergänzende Kurse und Angebote werden durch die Kooperationspartnerinnen in eigener Verantwortung durchgeführt.
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§4 Termine und Ausfallhonorar
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(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Bei Absage oder Verschiebung eines Termins für Privatleistungen durch die Klientin gilt folgende Staffelung des Ausfallhonorars:
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Bis 48 Stunden vor dem Termin: keine Kosten
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24-48 Stunden vor dem Termin: 25% des vereinbarten Honorars
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Weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars
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Nichterscheinen ohne Absage: 100% des Honorars
(3) Für private Kurse gelten folgende Regelungen:
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Bis 14 Tage vor Kursbeginn: keine Kosten
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7-13 Tage vor Kursbeginn: 30% der Kursgebühr
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1-6 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
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Am Tag des Kursbeginns oder Nichterscheinen: 100% der Kursgebühr
(4) Für Kassenleistungen (z. B. Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungskurse):
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Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage → keine Abrechnung mit der Krankenkasse möglich.
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Die Klientin übernimmt in diesem Fall die Kosten privat zum Kassensatz.
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Diese Regelung gilt ausnahmslos, auch bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen.
(5) Bei Kursabbruch durch die Teilnehmerin erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
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§5 Vergütung und Abrechnung
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(1) Jede Hebamme rechnet ihre Leistungen selbstständig entsprechend der jeweils gültigen Hebammen-Vergütungsvereinbarung bzw. der Privatgebührenordnung ab.
(2) Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der jeweiligen Hebamme und der Krankenkasse der Klientin bzw. bei Privatleistungen mit der Klientin selbst.
(3) Versäumte Kassenleistungen werden direkt mit der Klientin als Selbstzahlerin zum Kassensatz abgerechnet.
(4) Leistungen der Kooperationspartnerinnen (Kursleiterinnen) werden von diesen direkt mit der Klientin abgerechnet.
§6 Haftung
(1) Jede Hebamme haftet für eigenes Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung.
(2) Für Leistungen der Kooperationspartnerinnen haftet ausschließlich die jeweilige Kursleiterin selbst im Rahmen ihrer eigenen Versicherung.
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§7 Datenschutz
(1) Die Hebammen erheben, speichern und verarbeiten personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
(2) Mit der Anmeldung willigt die Klientin ein, dass ihre Daten an die zuständige Hebamme oder Kooperationspartnerin weitergeleitet werden dürfen.
(3) Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (10 bis 30 Jahre) gelöscht.
(4) Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur:
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An die Kooperationspartnerinnen zur Abwicklung der Anmeldung
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Für gesetzliche Abrechnungszwecke
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Mit ausdrücklicher Einwilligung der Klientin
(5) Die Kooperationspartnerinnen sind für die weitere Verarbeitung der Daten ihrer Kursteilnehmerinnen selbst verantwortlich.
§8 Schweigepflicht
Die Hebammen und Kooperationspartnerinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist Ellwangen (Jagst).
Stand: 09.12.2024